Befristung von Arbeitsverträgen in der Wissenschaft eindämmen - Gute Arbeit in Hochschulen und Instituten fördern
Einbringung eines Gesetzentwurfs für eine Überarbeitung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes: Streichung der "Tarifsperre", Mindestlaufzeit von 12 Monaten, bei Drittmittelfinanzierung Bindung an die Förderdauer des Projekts, rechtsverbindliche Ausgestaltung der Verlängerung der Befristungshöchstdauer über zwölf Jahre hinaus, klare Fassung des Begriffs "Drittmittel", Ausschluss von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben und Daueraufgaben in der Lehre aus dem Geltungsbereich des WissZeitVG