Befristung der Neuregelung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum plant die Bundesregierung im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes die bezüglich der Zulassung von Beschlussfassungen mittels Videound Audiotechnik und deren Nutzung für Sprechstunden des Personalrats eine Befristung dieser neuen Möglichkeiten bis zum 31. Dezember 2024 und damit für einen Zeitraum, der absehbar weit über die Sondersituation der COVID-19-Pandemie hinausgeht, und warum verknüpft die Bundesregierung damit den aktuellen und zeitlich begrenzten Änderungsbedarf aktiv mit den längerfristigen Änderungen in der ohnehin für diese Legislaturperiode anstehenden Novelle des Bundespersonalvertretungsgesetzes, obwohl durch den damit verbundenen Zeitdruck nach meiner Auffassung die Beteiligungsmöglichkeiten der Sozialpartner begrenzt werden?