Befristung der Grundsatzzusage zur Übernahme einer Gewährleistung nach § 3 Haushaltsgesetz 2011 für das brasilianische Atomkraftwerk Angra III
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bis wann ist aktuell die Grundsatzzusage der Bundesregierung zur Übernahme einer Gewährleistung nach § 3 des Haushaltsgesetzes 2011 für das brasilianische Atomkraftwerk Angra 3 befristet, und plant die Bundesregierung eine weitere Verlängerung?