Befristete Beschäftigungsverhältnisse in Hochschulen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Forderungen der Kanzlerinnen und Kanzler der deutschen Universitäten, die in ihrer "Bayreuther Erklärung zu befristeten Beschäftigungsverhältnissen mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal in Universitäten" ausführen, "der Aufgabenstellung der Universitäten folgend, ist es notwendig, dass die Zahl ihrer befristeten Beschäftigungsverhältnisse für wissenschaftliches Personal überwiegt", vor dem Hintergrund, dass Bund und Länder mit der Neuaufstellung insbesondere des Hochschulpakt-Nachfolgeprogramms "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" mehr unbefristete Stellen zu einem zentralen Kriterium gemacht haben, und welches Verhältnis zwischen befristeten und unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen, das laut Bundesbericht für den wissenschaftlichen Nachwuchs bei den Nachwuchsstellen an den Hochschulen bei 93 Prozent liegt, hält die Bundesregierung bei den PostdocStellen langfristig für angemessen?