Befriedigung des Flächenbedarfs der Alteigentümer nach der Änderung des Flächenerwerbsänderungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung zum Flächenbedarf aus der Änderung des Flächenerwerbsänderungsgesetzes für Alteigentümerinnen und Alteigentümer, und wie wird sie sicherstellen, dass zur Befriedigung dieses Flächenbedarfs nicht auf bereits privatisierte oder zur Übertragung an die Länder vorgesehene Flächen zurückgegriffen werden muss?