Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen nach § 62 SGB V
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, wie auch vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen gefordert (vgl. Rundschreiben RS2016/413 vom 31. August 2016), eine gesetzliche Klarstellung herbeizuführen über die Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen nach § 62 SGB V im Kontext der seit Jahresbeginn erfolgte Nachrangigkeit der Familienversicherung bei Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen nach SGB II, und wie wird sichergestellt, dass es an dieser Stelle auch bei Familienangehörigen, die in unterschiedlichen Krankenkassen Mitglied sind, keine für die Betroffenen ungünstigen Auswirkungen gibt?