Befreiung von für die Abfallbeseitigung geeigneten Fahrzeugen von der Maut
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, der Prüfbitte des Bundesrates vom 6. Juli 2018 (Bundesratsdrucksache 217/18, Nummer 4), "inwieweit Fahrzeuge, die im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge zur Sicherstellung der Abfallbeseitigung und -entsorgung genutzt werden, von der Maut befreit werden können", auch unter dem Aspekt, dass Abfallgebührensteigerungen für die Bürgerinnen und Bürger insbesondere in ländlichen Regionen zu erwarten sind, wenn diese Ausnahmen nicht gewährt werden (vgl. Bundesrat, ebd.), nachzukommen?