Befreiung von Fahrzeugen mit ukrainischem Kennzeichen von der Lkw-Mautpflicht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt es eine rechtliche Grundlage dafür, dass Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen, die nicht von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für den Transport von humanitären Hilfsgütern, die zur Linderung einer Notlage dienen, eingesetzt werden (www.balm.bund.de/SharedDocs/Infoboxen_Startseite/Infobox_Hilfsguetertransporte_Ukraine.html), in Deutschland von der Mautpflicht befreit sind, und wenn ja, wie viele Fahrzeuge waren in letztem Jahr von dieser rechtlichen Grundlage betroffen?