Befreiung von der Feuerschutzsteuer für Brandschutzversicherungen mit Sitz im Ausland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es zutreffend, dass Brandschutzversicherungen, die ihren Sitz im Ausland haben, keine Feuerschutzsteuer nach deutschem Recht zahlen müssen, auch wenn ein Versicherungsvertrag bei einer solchen Versicherung im Ausland von in Deutschland ansässigen Hauseigentümern, Gewerbetreibenden, Industrieunternehmen etc. abgeschlossen worden ist?