Befreiung der zu Reparaturen oder in Havariefällen auf die norddeutschen Inseln fliegenden Handwerker von der Luftverkehrsteuer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass künftig auch Handwerkerinnen und Handwerker, die zu dringenden Reparaturen und in Havariefällen auf die norddeutschen Inseln fliegen müssen, von der Befreiung von der Luftverkehrsteuer erfasst werden?