Befreiung der landseitigen Stromversorgung von Schiffen von der Stromsteuer
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Wurde vom ECOFIN-Rat mittlerweile eine Ausnahmeermächtigung für die Steuerbefreiung der landseitigen Versorgung von Schiffen mit Strom nach Artikel 19 der Energiesteuerrichtlinie erteilt (siehe Antwort auf meine schriftliche Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 16/10199), und wenn nein, warum hat der ECOFIN-Rat dies – vor dem Hintergrund, dass diese Ausnahmeermächtigung von der Bundesregierung laut ihrer Antwort vom 27. Februar 2008 auf meine schriftliche Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 16/8311 damals, also vor über einem Jahr, bereits beantragt war – noch nicht bewilligt bzw. behandelt?</span>