Befreiung der Landesbühnen von der Zahlung der LKW-Maut
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Wie beurteilt die Bundesregierung den Wunsch einiger Landesbühnen – angesichts deren schlechter finanzieller Situation einerseits und ihres öffentlichen Kulturauftrags andererseits – nach einer Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Lkw-Maut im Autobahnmautgesetz?<br /> <br /> Warum wurde bei Verabschiedung des Autobahnmautgesetzes eine Mautbefreiung für „Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden“ aber nicht für Fahrzeuge von Landesbühnen eingeführt, obwohl Landesbühnen doch einen öffentlichen Auftrag haben und auch andere öffentliche Einrichtungen wie die Polizei und Feuerwehr keine Lkw-Maut bezahlen müssen?</span>