Befreiung der Inselflüge von der Luftverkehrssteuer; Kompensation für die verspätet erteilte Steuerbefreiung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung konkret unternommen, um die von ihr versprochene Befreiung der Inselflüge von der Luftverkehrsteuer in die Tat umzusetzen, und ab wann gilt die Steuerbefreiung (vgl. § 5 Nummer 5 und 7 des Luftverkehrsteuergesetzes)?<br /> <br /> Wie kompensiert die Bundesregierung den entstandenen wirtschaftlichen Schaden für die Inselflugunternehmen und die zuviel gezahlten Steuern der Reisenden durch die verspätet erteilte Befreiung von der Luftverkehrsteuer?