Befreiung bestimmter Kraftfahrzeuganhänger von der Kfz-Steuer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was ist der Grund dafür, dass es für Kraftfahrzeuganhänger zum Transport für Sportzwecke (Pferde- und Hundesport) eine Befreiung von der Kfz-Steuer gibt und das für gemeinnützige Tierschutzvereine nicht gilt? <br /> <br /> Plant die Bundesregierung, die Kraftfahrzeuganhänger von gemeinnützigen Tierschutzvereinen ebenfalls von der Kfz-Steuer zu befreien?