Befreiung Beihilfeberechtigter von der Praxisgebühr
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Weshalb besteht für Beihilfeberechtigte keine vergleichbare Möglichkeit einer Befreiung von der Praxisgebühr, wie sie gesetzlich Krankenversicherte haben, deren Krankenversicherung einen entsprechenden Hausarztvertrag abgeschlossen hat?