Befreiung alternativer Wohnformen im Bereich der Einkommensteuer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung inzwischen Schritte zur Umsetzung der auf Betreiben Bayerns beschlossenen Bitte des Bundesrates vom 29. November 2019 eingeleitet, zeitnah eine Regelung zur Befreiung alternativer Wohnformen im Bereich der Einkommensteuer zu schaffen und so das gesellschaftspolitisch wichtige Konzept "Wohnen für Hilfe" zu stärken (Bundesratsdrucksache 552/19 (Beschluss) (neu)), und wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?