Befragungen von Asylbewerbern durch ausländische Dienste
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind bei den Befragungen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern durch ausländische Dienste in Deutschland permanent auch deutsche Beamtinnen und Beamte anwesend, und sind die deutschen Beamtinnen und Beamten gehalten, bei der Befragung bzw. im Hinblick auf die mögliche Weiterverwertung der hierbei gewonnenen Informationen auf die Einhaltung deutschen Rechts zu achten?