Befragungen Inhaftierter im Ausland durch deutsche Nachrichtendienste
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Auskunft gibt die Bundesregierung über Befragungen Inhaftierter im Ausland durch Mitarbeiter deutscher Nachrichtendienste, nachdem die Gefangenen Murat Kurnaz in Guantanamo und Muhammad Haidar Zammar in Bagdad vernommen worden waren, nach dem diesbezüglichen Erlass des Bundeskanzleramts vom 6. März 2006 (bitte nach Fallzahlen, Jahr, Haftstaat/-einrichtung, Haftgrund/Gefahrenbereich, Befrager-Behörde aufschlüsseln), und welche Angaben macht die Bundesregierung über die Zahl von Abbrüchen solcher Befragungen wegen Folterindizien und der Unterrichtungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums über die Befragungen, die nach dem Erlass im Anschluss des Abschlusses der Befragungen bzw. vierteljährlich erfolgen sollen?