Befragung Arbeitsloser durch Arbeitsvermittler in Jobcentern zu einem etwaigen Migrationshintergrund
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung es für zulässig, dass Vermittler beim Jobcenter Arbeitslose (mit oder ohne deutsch klingendem Namen) im Vermittlungsgespräch zu einem eigenem Migrationshintergrund oder einem etwaigen der Eltern befragen, wie mir dies vom Jobcenter in Berlin-Steglitz berichtet wurde, und wie rechtfertigt die Bundesregierung gegebenenfalls solche Fragen?