Befassung syrischer Asylbewerber mit Fragen zu Kriegsverbrechen im Rahmen des "Asyl-Fragebogens" des BAMF
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Behörden/Stellen dienen die Erkenntnisse, die im Rahmen des "Asyl-Fragebogens" des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an Syrer mit den Fragen 9a (Erkenntnisse über in Syrien begangene Kriegsverbrechen) und 9b (Nennung der Täter) abgefragt werden, und warum werden diese Erhebungen nicht vom Asylverfahren mit Rücksicht auf die regelmäßig traumatisierten Menschen getrennt?