Befassung des Truppendienstgerichts mit einem Hitlergruß-Fall beim KSK
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen hat das Truppendienstgericht noch immer nicht zum Fall von Oberstleutnant P. D. getagt (siehe Bericht: "KSK: Hitlergruß kein Kündigungsgrund?", 2. Juli 2020, https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2020/KSK-Hitlergruss-kein-Kuendigungsgrund,bundeswehr2288.html), der aufgrund der Vorfälle auf einer Feier des Kommandos Spezialkräfte im April 2017 einen Strafbefehl erhalten und akzeptiert hat, und für welches Datum ist für eine Befassung des Truppendienstgerichts zum besagten Fall angesetzt?