Befassung des Generalbundesanwalts mit regionalen Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof nach Kenntnis der Bundesregierung mit Blick auf den jüngsten Anschlag im brandenburgischen Nauen nun das notwendige Gewicht für eine vertiefte eigene Befassung, und wenn nein, wann erreicht eine regionale Serie die nötige Relevanz für eine entsprechende Befassung?