Befassung des Gemeinsamen Bundesausschusses mit dem HIV-Medikament Truvada
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, angesichts der Nichtbefassung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) mit dem HIV-Präexpositionsprophylaxe-Medikament Truvada® die Zuständigkeiten des G-BA so zu erweitern, dass er eine Bewertung von medikamentösen Prophylaxen vornehmen muss, oder sieht die Bundesregierung den G-BA auch bereits mit der geltenden Rechtslage verpflichtet, diese Aufgabe wahrzunehmen?