Befassung des EU-Ministerrats mit dem Gesetzesvorhaben zur Offenlegung von Ertragssteuerinformationen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung während der deutschen Ratspräsidentschaft auch das Gesetzesvorhaben zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen (das sogenannte öffentliche Country-by-Country Reporting on Taxes – pCBCR) zur Abstimmung beim anstehenden Wettbewerbsfähigkeitsrat im September 2020 bringen, und wenn nein, wie ist das mit dem Verständnis des Vorsitzes als "neutraler Vermittler" vereinbar?