Befassung der Sozialstaatskommission mit der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit soll sich die von der Bundesregierung einberufene „Sozialstaatskommission“ auch mit der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen befassen, und in welchem Verhältnis sollen etwaige Ergebnisse einer solchen Befassung zu den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Beratungen zur Umsetzung und eventuellen Änderung des Bundesteilhabegesetzes stehen?