Befall deutscher Unternehmen von der Schadsoftware stuxnet; völkerrechtliche Ächtung des staatlichen Einsatzes; Entwicklung gefährlicher Schadsoftware in Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass nach Presseberichten (Süddeutsche Zeitung vom 2. Oktober 2010) auch fünf in Deutschland ansässige Unternehmen von dem Stuxnet-Programm befallen gewesen sein sollen, und sind bei diesen Unternehmen auch Anlagen in Deutschland betroffen gewesen (wenn ja, welche)?<br /> <br /> Hält die Bundesregierung die Entwicklung und den Einsatz von Computerschadsoftware, die Menschenleben gefährdet, durch die einschlägigen Regeln des Völkerrechts (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/3388) für gedeckt?<br /> <br /> Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren im Rahmen der Vereinten Nationen, geeigneten Regionalorganisationen und gegebenenfalls weiteren Gremien im Hinblick auf eine völkerrechtliche Ächtung des staatlichen Einsatzes von Schadsoftware ergriffen?<br /> <br /> Entwickelt die Bundesregierung außerhalb von Bundeswehr und Bundesnachrichtendienst Schadsoftware für den Einsatz im Ausland, deren Einsatz Menschenleben oder die Sicherheit technischer Anlagen gefährden könnte?