Befähigung von NATO-Partnern durch Rüstungsexporte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie soll die Befähigung von NATO-Partnern durch Rüstungsexporte mit den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern vereinbar sein, in denen es wörtlich heißt "Die Bundesregierung wird von sich aus keine privilegierenden Differenzierungen nach einzelnen Ländern oder Regionen vornehmen."?