Befähigung von Juniorprofessoren zur eigenständigen Beurteilung von Dissertationen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Steht nach Auffassung der Bundesregierung Juniorprofessorinnen und -professoren, die Befähigung zu, eigenständig Dissertationen zu beurteilen, vor dem Hintergrund, dass nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 1993 zur Beurteilung einer Promotionsleistung die beurteilende Professorin oder der beurteilende Professor grundsätzlich eine wissenschaftliche Qualifikation, welche auf Habilitationsniveau liegt, in einem förmlichen Verfahren nachgewiesen haben muss, was typischerweise bei Juniorprofessorinnen und -professoren vor der Zwischenevaluierung nicht vorliegt, und ist hinsichtlich der Befähigung zur eigenständigen Beurteilung von Dissertationen durch Juniorprofessorinnen oder -professoren danach zu differenzieren, ob diese bereits die Zwischenevaluation erfolgreich abgeschlossen haben (bitte mit Begründung)?