Befähigung des CETA-Hauptausschusses zum Treffen völkerrechtlich verbindlicher Entscheidungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung sicher ausschließen, dass dem im Vertragsentwurf des EU-Kanada-Handelsabkommens (CETA) vorgesehene Hauptausschuss ("Joint Committee") unter CETA die Kompetenz eingeräumt wird, völkerrechtlich verbindliche Entscheidungen zu treffen und nach Inkrafttreten des CETA-Abkommens Änderungen der Annexe, Anlagen, Protokolle oder Anmerkungen des CETA-Vertragstextes vorzunehmen, ohne dass das Europäische Parlament diesen Änderungen vorab zustimmen müsste?