Beendigung von Genom-Analysen durch Strafverfolgungsbehörden (G-SIG: 11004305)
Vorlage eines Ergänzungsgesetzes zur Strafprozeßordnung sowie zum sonstigen Recht für Bundessicherheitsbehörden zur Untersagung der Anwendung von Genomanalysen innerhalb von drei Monaten, Anordnung eines sofortigen Anwendungsverbots für die Bundesbehörden, entsprechendes Einwirken auf die Bundesländer