Beendigung des Berufungsverfahrens des Fachbereichs Nachrichtendienste an der Hochschule des Bundes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wurde laut jeweiligem Aktenrückhalt (etwaig variierend) an der Hochschule des Bundes, insbesondere im Fachbereichsrat des Fachbereichs Nachrichtendienste, sowie ggf. beim BND und dem BfV argumentiert (bitte lückenlos: welche Stelle auf wessen Veranlassung gegenüber welcher Stelle, wann und mit welchen Sachgründen, – soweit nötig – ggf. eingestuft als Verschlusssache), weshalb das Berufungsverfahren des Fachbereichs Nachrichtendienste, an dem Professor Dr. Wagener noch nach dienstlichem Bekanntwerden erster Sachverhalte, die vom BfV schließlich als "sicherheitsrelevante Erkenntnisse" eingestuft wurden und letztlich dazu führten, dass der BND ihm im Mai 2022 die Sicherheitsfreigabe entzog (www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/bnd-extremismus-101.html), 2018 als Mitglied der Berufungskommission mitgewirkt hat, nach Anhörung des engeren Bewerberkreises "ergebnislos geschlossen" und die Professur "erneut ausgeschrieben" (Antwort auf meine Schriftliche Frage 69 auf Bundestagsdrucksache 20/6309) werden solle und inwiefern erhielt der am 12. Oktober 2018 angehörte engere Bewerberkreis eine sachliche Begründung für den Abbruch des Berufungsverfahrens (sofern eine solche Begründung erfolgte, bitte darlegen, wann und in welcher Form sie erging sowie welche Sachgründe darin angeführt wurden)?