Beendigung der vorübergehenden Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze vor dem Hintergrund eines Urteils des EuGH
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung infolge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. April 2022, wonach vorübergehende Kontrollen an den Binnengrenzen zwischen EU-Mitgliedstaaten nur dann ausnahmsweise über einen Zeitraum von sechs Monaten hinaus verlängert werden dürfen, wenn eine neue ernsthafte Bedrohung für die innere Sicherheit oder öffentliche Ordnung vorliegt und durch den Mitgliedstaat nachgewiesen wurde (Rechtssachen C-368 und C-369/20, vgl. insbesondere die Randnummern 66 bis 82), veranlassen, dass die Bundespolizei Grenzkontrollen an der Grenze zu Österreich umgehend beendet, auch vor dem Hintergrund, dass die von der deutschen Regierung vorgetragene rechtliche Argumentation vom EuGH ausdrücklich zurückgewiesen wurde (vgl. Randnummern 83 bis 90; bitte begründen), und welche inhaltlichen Begründungen und diesbezüglichen Nachweise hat die Bundesregierung jeweils für Verlängerungen der Grenzkontrollen zu Österreich seit 2017 gegenüber der EU-Kommission angegeben (bitte so konkret wie möglich ausführen und mit Datum und Rechtsgrundlage auflisten)?