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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-275472

Beendigung der operativen Tätigkeit von FRONTEX in der griechischen Ägäis

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung den Exekutivdirektor von FRONTEX nach Artikel 46 Absatz 2 der EU-Verordnung 2019/1896 vom 13. November 2019 ersucht, die operative Tätigkeit in der griechischen Ägäis zu beenden, obwohl die Tätigkeit von FRONTEX nach dem 103. Erwägungsgrund der Verordnung, insbesondere mit dem Grundsatz der Nichtzurückweisung und dem Schutz vor Abschiebung und Ausweisung, vereinbar sein muss, während es zahlreiche Berichte und Dokumente über rechtswidrige Pushbacks in der Ägäis durch die griechische Küstenwache gibt (vgl. www.spiegel.de/politik/ausland/frontex-skandal-um-griechische-pushbacks-freispruch-verweigert-a-c0b046cf-56e6-4594-87e1-b7153d462e7f), und welche konkreten Aufgaben wird nach Kenntnis der Bundesregierung der neu gegründete &quot;Exekutivrat&quot; (executive board), vor dem Hintergrund der Mitteilung von Marko Gašperlin in einer Anhörung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIEBE) im Europäischen Parlament am 16. März 2021 (vgl. https://multimedia.europarl.europa.eu/en/committee-on-civil-liberties-justice-and-home-affairs_20210316-1345-COMMITTEE-LIBE_vd), in der dieser mitgeteilt hat, dass FRONTEX zum ersten Mal in der Geschichte einen &quot;Exekutivrat&quot; gegründet hat, übernehmen (bitte Aufgaben und Zuständigkeiten so konkret wie möglich aufschlüsseln)?