Beendigung der Langzeitarbeitslosigkeit durch eine sogenannte schädliche Unterbrechung
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>In wie vielen Fällen wurde seit dem Jahr 2007 die Langzeitarbeitslosigkeit von Arbeitslosen nur deswegen beendet, weil eine so genannte schädliche Unterbrechung bei der Messung der Arbeitslosigkeitsdauer wegen Abmeldung in Nichterwerbstätigkeit oder Arbeitsunfähigkeit für mehr als sechs Wochen oder wegen der Teilnahme an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik (ausgenommen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung) vorlag und obwohl die Betroffenen im Anschluss an die schädliche Unterbrechung weiter arbeitslos waren (bitte jährlich nach Grund der schädlichen Unterbrechung darstellen), und wie hoch wäre die Zahl der Langzeitarbeitslosen seit dem Jahr 2007 im Jahresdurchschnitt jeweils gewesen, wenn die oben genannten Gründe nicht als schädliche Unterbrechung gelten würden (für das Jahr 2014 bitte die aktuellsten Daten)? </p>