Beendigung der Erfassung ausreisepflichtiger Ausländer im Ausländerzentralregister
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchen Fällen wird (neben der nachweisbaren Ausreise und dem Versterben) die Erfassung eines Ausländers als (vollziehbar) ausreisepflichtig im Ausländerzentralregister beendet, und gibt es insbesondere (turnusmäßige) Datenbereinigungen, bei denen die Erfassung ausreisepflichtiger Ausländer, die über einen bestimmten Zeitraum keinen Kontakt zu den Behörden mehr hatten (z. B., weil sie untergetaucht sind), beendet wird?