Beendigung der Entwicklungszusammenarbeit mit der Volksrepublik China
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der Beendigung der Entwicklungszusammenarbeit mit der Volksrepublik China?<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass eine Beendigung der Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere der Technischen Zusammenarbeit, mit der Volksrepublik China, sich kontraproduktiv auf die Einlösung der Selbstverpflichtung der Bundesregierung auswirken würde, die Hauptziele der Millenniumserklärung vom 18. September 2000 zu erreichen?<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Überzeugung, dass die bisher im Rahmen der bilateralen Technischen Zusammenarbeit zwischen der Volksrepublik China und der Bundesrepublik Deutschland geleistete Hilfe in der Volksrepublik China nach deren Beendigung durch die Bundesregierung durch staatliche chinesische Autoritäten quantitativ und qualitativ insbesondere in ländlichen und/oder von ethnischen Minderheiten geprägten Räumen ausgeglichen werden wird?<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es im Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegt, diese Zusammenarbeit zu beenden oder beabsichtigt sie, die entsprechenden Aufgaben durch andere Stellen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu erfüllen?