Beeinträchtigung der Freizügigkeit europäischer Staatsbürger in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft im EU-Raum
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von Beeinträchtigungen der Freizügigkeit deutscher Staatsangehöriger sowie Staatsangehöriger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz, die ihr Freizügigkeitsrecht daraus herleiten, dass sie Familienangehörige eines freizügigkeitsberechtigten gleichgeschlechtlichen Ehe- oder Lebenspartners sind, in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in denen gleichgeschlechtliche Paare keine Möglichkeit zur Verrechtlichung ihrer Beziehung haben, und inwiefern setzt sich die Bundesregierung angesichts des angekündigten Referendums über ein verfassungsrechtliches Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare in Rumänien (www.pinknews.co.uk/2017/09/03/romania-to-hold-referendum-which-could-rule-out-same-sex-marriage/) gegenüber Rumänien und auf europäischer Ebene dafür ein, dass diese Personen weiterhin die Freizügigkeit und die damit ggf. einhergehenden sozialen, wirtschaftlichen und sonstigen Rechte genießen können?