Beeinträchtigung der Arbeitstätigkeiten von Beamtinnen durch das Tragen einer Burka bzw. eines Niqab
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchen Fällen hat in den vergangenen fünf Jahren in Bundesbehörden und den ihnen nachgeordneten Behörden das Tragen der Burka oder des Niqab einer Beamtin die Ausübung ihres Dienstes bzw. die Funktionsfähigkeit der Verwaltung und die vertrauensvolle Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch mit Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern konkret beeinträchtigt oder gestört?