Bedrohungslage für türkische Dissidenten in Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen kommt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 29 (Bundestagsdrucksache 19/31438) zu der Einschätzung, dass "[a]ktuell […] keine konkrete Bedrohungslage für türkische Dissidenten in Deutschland durch türkische Nationalisten […] gesehen" wird, obwohl sie sich im Verfassungsschutzbericht dem Phänomen des türkischen Rechtsextremismus umfassend gewidmet hat sowie seinen Vertretern Gewaltbereitschaft attestiert, und wie viele Straftaten konnten zwischen 2013 und 2021 türkischen Rechtsextremisten zugeordnet werden (bitte nach Gewalttaten und sonstige Straftaten aufschlüsseln)?