Bedingungen für einen Asylantrag in Deutschland wegen Homosexualität
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum müssen Menschen, die wegen Verfolgung in ihrem Land auf Grund ihrer Homosexualität in Deutschland Asyl beantragen, im Heimatland zunächst offen schwul bzw. lesbisch gelebt haben (vgl. Aussage des Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 3. August 2012 in Nürnberg), und wie schätzt die Bundesregierung die Befürchtung ein, bei einem solchen Outing, zum Beispiel in Uganda, noch vor einer Flucht und einem Asylverfahren in Deutschland im Heimatland in großer Gefahr vor Übergriffen zu sein?