Bedingungen für einen Abbruch des Projekts "Stuttgart 21" und Vorwurf der Einflussnahme der Bundesregierung auf Aufsichtsratsmitglieder der Deutschen Bahn AG zugunsten eines Weiterbaus des Projektes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unter welchen konkreten Bedingungen hält die Bundesregierung einen Abbruch des Projektes Stuttgart 21 für möglich, und welche Konsequenzen zieht sie aus dem Vorwurf, dass – unter Verweis auf die Freigabe von Unterlagen aus dem Bundeskanzleramt – seitens der Bundesregierung Einfluss auf Mitglieder des Aufsichtsrates der DB AG zugunsten eines Weiterbaus des Projektes genommen wurde (vgl. STUTTGARTER ZEITUNG vom 3. Juli 2015)?