Bedingungen für eine Mitfinanzierung der Gedenk- und Begegnungsstätte im ehemaligen KGB-Gefängnis Leistikowstraße Potsdam durch den Bund
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Vertritt die Bundesregierung die Position, dass die hälftige Mitfinanzierung der Gedenk- und Begegnungsstätte im ehemaligen KGB-Gefängnis Leistikowstraße Potsdam durch die Bundesregierung zwingend an die Rechtsform einer unselbständigen Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten gebunden werden muss, oder wäre eine auf die Gedenk- und Begegnungsstätte Leistikowstraße beschränkte selbstständige Stiftung ebenfalls durch die Bundesregierung finanziell förderfähig?