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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-38040

Bedingungen für die Durchsuchung einer Pfarrerdienstwohnung mit Amtszimmer nach Strafprozessordnung

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Steht die Durchsuchung einer Pfarrerdienstwohnung mitsamt des Amtszimmers sowie die Beschlagnahmung von Zufallsfunden nach Ansicht der Bundesregierung im Widerspruch zum besonderen, bundeseinheitlich geregelten Schutz bestimmter Berufsgeheimnisträger (§§ 160a und 53 StPO), und wenn nein, warum nicht?<br /> <br /> Durch Anwesenheit welcher Personen kann nach Auffassung der Bundesregierung bei der Durchsuchung einer Pfarrerdienstwohnung mit Amtszimmer bei Abwesenheit des bewohnenden Pfarrers dem § 106 StPO unter besonderer Berücksichtigung des § 53 StPO Rechnung getragen werden?