Bedingungen der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Griechenlandhilfe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Angaben macht die Bundesregierung über die Höhe und die konkreten Bedingungen – Zinshöhe, Rückzahlung und deren Rang – der durch staatliche deutsche Garantien abgesicherten Kredite, die im Rahmen der am 7. Mai 2010 vom Deutschen Bundestag beschlossenen „Griechenlandhilfe“ bis zum 19. Mai 2010 ausgezahlt werden, und warum stehen diese Kredite im Rang nicht vor den bisherigen Krediten privater Gläubiger?