Bedingungen bei Tiertransporten und in Schlachtbetrieben verbessern
Änderungen in der Tierschutztransportverordnung: Dauer der Tiertransporte, Transportbedingungen, Kontrolle und Zugang zu jedem Tier, Platzangebot auf Transportfahrzeugen, Verbot doppelstöckiger Rindertransporte und elektrischer Treibhilfen, solide Laderampen; Begrenzung grenzüberschreitender Tiertransporte, Arbeitsbedingungen in Schlachtbetrieben: Mindestlohn, kostenfreie Arbeitsschutzausrüstung, Abzugsverbot für Kost und Logis, Fehlbetäubungsrate Null, Qualifikationsvoraussetzungen, Betäubungsgeräteüberprüfung, Arbeitsschutzbelehrung; Statistik und Berichterstattung über Fehlbetäubungsraten bei Schlachtungen