Bedeutung des EuGH-Urteils C-357/07 für § 4 Nummer 11b des Umsatzsteuergesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist das Urteil C-357/07 des Europäischen Gerichtshofs vom 23. April 2009 aus Sicht der Bundesregierung unmittelbar bindend, und welche Bedeutung hat dies für § 4 Nummer 11b des Umsatzsteuergesetzes?