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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-252607

Bedeutung des Begriffs "Betrieb" bei § 241 Absatz 1 des Grundsteuer-Reformgesetzes

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was versteht die Bundesregierung gemäß § 241 Absatz 1 des Gesetzentwurfs zur Reform der Grundsteuer und des Bewertungsrechts unter dem Begriff &quot;Betrieb&quot;, und fallen darunter auch Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) anzusehen sind, sofern die Bedingungen unter den Nummern 1 bis 3 des ursprünglichen § 51a des Bewertungsgesetzes dazu erfüllt bzw. nicht erfüllt sind?