Bedeutung des Begriffs "Betrieb" bei § 241 Absatz 1 des Grundsteuer-Reformgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was versteht die Bundesregierung gemäß § 241 Absatz 1 des Gesetzentwurfs zur Reform der Grundsteuer und des Bewertungsrechts unter dem Begriff "Betrieb", und fallen darunter auch Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) anzusehen sind, sofern die Bedingungen unter den Nummern 1 bis 3 des ursprünglichen § 51a des Bewertungsgesetzes dazu erfüllt bzw. nicht erfüllt sind?