Bedenken von Sachverständigen in Bezug auf das "Gute-Kita-Gesetz"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat die Bundesregierung die Bedenken der Sachverständigen, die diese im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages zum Entwurf des „Gute-Kita-Gesetzes“ geäußert haben und den vorgelegten Entwurf nahezu einstimmig für nicht zustimmungsfähig hielten (www.welt.de/politik/deutschland/article184106018/Kinderbetreuung-Wie-gut-ist-das-Gute-Kita-Gesetz.html), nicht zum Anlass genommen, den Gesetzentwurf zurückzuziehen?