Bedenken und Änderungswünsche zum Entwurf der EU-Tierversuchsrichtlinie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag für einen Artikel 50 des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere, der einen Sonderfall des Komitologieverfahrens darstellt, und hält die Bundesregierung den vorliegenden Regelungsvorschlag des Artikels 50 insbesondere in Bezug auf Artikel 15 für angemessen und hinreichend (etwa um auch zukünftig chronische Krankheitsbilder im Tierversuch zu erforschen)?<br /> <br /> Wann wird die Prüfung der Bedenken (Einschränkung des Grundrechts der Forschungsfreiheit, fachliche Einwände unter Forschungsaspekten) innerhalb der Bundesregierung gegenüber dem vorliegenden Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere abgeschlossen sein, und wie glaubt die Bundesregierung, dass sie ihre ggf. weiter bestehenden Bedenken und Änderungswünsche trotz der bereits vorliegenden inhaltlichen Einigung im Trilog durchsetzen kann?