Bedenken im Finanzministerium hinsichtlich der Verfassungskonformität des zweiten Nachtragshaushalt 2021
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die vom Persönlichen Beauftragten des Bundesministers der Finanzen für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung Prof. Dr. Lars P. Feld in der "FAZ" getroffene Aussage korrekt, dass es hinsichtlich der Übertragung von während der Corona-Pandemie nicht genutzten Kreditermächtigungen in den Klima- und Transformationsfonds und der damit verbundenen Änderung der haushalterischen Buchungsregeln "Bedenken im Bundesfinanzministerium vor und nach dem Amtsbeginn der neuen Bundesregierung" gab (FAZ, 21. November 2023; bitte Votum der Fachebene in der Beantwortung darstellen), und welche Mitglieder der aktuellen Bundesregierung hatten vor der Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushalts Kenntnis von diesen fachlichen Bedenken aus dem Bundesfinanzministerium?